Ein Wechsel der Krankenversicherung ist nicht immer sinnvoll und kann auch erhebliche Nachteile mit sich bringen. Vor allem das Alter (Personen ab 50 Jahren), der Gesundheitszustand und die Vorversicherungszeiten in einer anderen privaten Krankenversicherung (vor oder nach 2009) sind ausschlaggebend für die Wechselentscheidung bzw. Wechselempfehlung.
In vielen Fällen ist es sinnvoller, über einen Tarifwechsel innerhalb der jetzigen Versicherungsgesellschaft nachzudenken. Dafür hat der Gesetzgeber das Tarifwechselrecht in §204 VVG geregelt und für den Versicherten vereinfacht. Durch den Verzicht auf die Mehrleistungen im neuen Tarif ist es möglich in alle Tarife des Versicherers zu wechseln. Eine Gesundheitsprüfung kann dann den Tarifwechsel nicht mehr verhindern.
Aufgrund der von Ihnen angegebenen Kriterien ist ein Wechsel zu anderen Versicherungsgesellschaften in Ihrem Fall mit erheblichen Nachteilen verbunden.
Daher empfehlen wir Ihnen den Tarifwechselcheck bei Ihrer aktuellen Versicherungsgesellschaft.
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